Nicht das ganze Haus wird vergeben. Eine konkrete Vermittlungsleistung wird vereinbart.
01

01 · Eigentümer entscheiden

Eigentümer behalten die Entscheidung über ihren Verkaufsweg und darüber, mit wem sie zusammenarbeiten. Ein professionelles Angebot soll den Direktverkauf ebenso ermöglichen wie eine gewählte Maklerkooperation.

02

02 · Keine automatische Objekt-Exklusivität

Die Beteiligung eines Maklers blockiert im vorgesehenen Modell nicht automatisch die gesamte Immobilie. Maßgeblich ist die konkrete, angenommene Zusammenarbeit, nicht eine pauschale Bindung des Hauses.

03

03 · Schutz mit eindeutigem Bezug

Der Maklerschutz ist an einen bestimmten Käufer, eine bestimmte Immobilie und eine vereinbarte Schutzfrist gebunden. Diese drei Bestandteile machen den Umfang nachvollziehbar.

04

04 · Käufer stimmen ausdrücklich zu

Eine Zusammenarbeit bezieht sich auf den vereinbarten Käufer und die betreffende Immobilie. Zustimmung, Berechtigung, Bedingungen und individuelle Prüfung bleiben erforderlich; eine Darstellung allein begründet keine Rechte.

05

05 · Bekannte Käufer werden geprüft

Der Eigentümer prüft jede vorgeschlagene Registrierung und bestätigt, ob der Käufer bereits bekannt ist. Diese Prüfung gehört vor die Entscheidung über eine Annahme und den Beginn des Schutzes.

06

06 · Frist und Vergütung sind sichtbar

Schutzdauer, Vergütung und Erfolgsereignis sollen vorab transparent vereinbart werden. Der spätere Provisionsanspruch soll sich auf den registrierten Käufer und die konkret vereinbarten Bedingungen beziehen.

07

07 · Änderungen bleiben nachvollziehbar

Relevante Änderungen und Bestätigungen werden im jeweiligen Vorgang dokumentiert. So können berechtigte Beteiligte den Bearbeitungsstand nachvollziehen.

08

08 · Keine Verwahrung von Geldern

CasaPact nimmt keine Kaufpreis-, Reservierungs- oder Provisionsgelder entgegen und ist kein Treuhänder.

09

9. Zwölf Sprachen, ein gemeinsames Verständnis

Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch (Portugal), Kroatisch, Griechisch, Slowenisch, Maltesisch, Niederländisch und Türkisch machen CasaPact für internationale Beteiligte zugänglich. Eine klare Sprache unterstützt die Zusammenarbeit; sie ersetzt weder qualifizierte Beratung noch rechtlich geprüfte Vereinbarungen.

10

10 · Informationen nach Rolle

Eigentümer, Kaufinteressenten und Makler sehen die für ihre Rolle freigegebenen Informationen. Private Angaben und Unterlagen sind nur für berechtigte Personen zugänglich.

  1. 01

    1 · Immobilie veröffentlichen

    Der Eigentümer legt das Angebot und den gewünschten Verkaufsweg fest.

  2. 02

    2 · Passendes Objekt auswählen

    Der Makler prüft ein offenes Kooperationsobjekt und dessen Bedingungen.

  3. 03

    3 · Käuferzustimmung einholen

    Der Käufer stimmt der objektbezogenen Registrierung ausdrücklich zu.

  4. 04

    4 · Registrierung prüfen

    Der Eigentümer prüft, ob der Käufer schon bekannt ist, und entscheidet über die Annahme.

  5. 05

    5 · Vereinbarte Frist starten

    Bei Annahme beginnt der Schutz für den konkreten Käufer und das konkrete Objekt.

  6. 06

    6 · Erfolgreich abschließen

    Nur der erfolgreiche Abschluss mit diesem registrierten Käufer löst nach den vereinbarten Bedingungen eine Provision aus.

Es stehen die jeweils freigeschalteten Funktionen zur Verfügung. Vertragsfunktionen sind derzeit nicht aktiv. Eine juristische Freigabe dieser Informationen wird nicht erklärt. Individuelle Rechtsberatung und erforderliche Prüfungen werden dadurch nicht ersetzt.