Nicht das ganze Haus wird vergeben. Eine konkrete Vermittlungsleistung wird vereinbart.
01 · Eigentümer entscheiden
Eigentümer behalten die Entscheidung über ihren Verkaufsweg und darüber, mit wem sie zusammenarbeiten. Ein professionelles Angebot soll den Direktverkauf ebenso ermöglichen wie eine gewählte Maklerkooperation.
02 · Keine automatische Objekt-Exklusivität
Die Beteiligung eines Maklers blockiert im vorgesehenen Modell nicht automatisch die gesamte Immobilie. Maßgeblich ist die konkrete, angenommene Zusammenarbeit, nicht eine pauschale Bindung des Hauses.
03 · Schutz mit eindeutigem Bezug
Der Maklerschutz ist an einen bestimmten Käufer, eine bestimmte Immobilie und eine vereinbarte Schutzfrist gebunden. Diese drei Bestandteile machen den Umfang nachvollziehbar.
04 · Käufer stimmen ausdrücklich zu
Eine Zusammenarbeit bezieht sich auf den vereinbarten Käufer und die betreffende Immobilie. Zustimmung, Berechtigung, Bedingungen und individuelle Prüfung bleiben erforderlich; eine Darstellung allein begründet keine Rechte.
05 · Bekannte Käufer werden geprüft
Der Eigentümer prüft jede vorgeschlagene Registrierung und bestätigt, ob der Käufer bereits bekannt ist. Diese Prüfung gehört vor die Entscheidung über eine Annahme und den Beginn des Schutzes.
06 · Frist und Vergütung sind sichtbar
Schutzdauer, Vergütung und Erfolgsereignis sollen vorab transparent vereinbart werden. Der spätere Provisionsanspruch soll sich auf den registrierten Käufer und die konkret vereinbarten Bedingungen beziehen.
07 · Änderungen bleiben nachvollziehbar
Relevante Änderungen und Bestätigungen werden im jeweiligen Vorgang dokumentiert. So können berechtigte Beteiligte den Bearbeitungsstand nachvollziehen.
08 · Keine Verwahrung von Geldern
CasaPact nimmt keine Kaufpreis-, Reservierungs- oder Provisionsgelder entgegen und ist kein Treuhänder.
9. Zwölf Sprachen, ein gemeinsames Verständnis
Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch (Portugal), Kroatisch, Griechisch, Slowenisch, Maltesisch, Niederländisch und Türkisch machen CasaPact für internationale Beteiligte zugänglich. Eine klare Sprache unterstützt die Zusammenarbeit; sie ersetzt weder qualifizierte Beratung noch rechtlich geprüfte Vereinbarungen.
10 · Informationen nach Rolle
Eigentümer, Kaufinteressenten und Makler sehen die für ihre Rolle freigegebenen Informationen. Private Angaben und Unterlagen sind nur für berechtigte Personen zugänglich.
- 01
1 · Immobilie veröffentlichen
Der Eigentümer legt das Angebot und den gewünschten Verkaufsweg fest.
- 02
2 · Passendes Objekt auswählen
Der Makler prüft ein offenes Kooperationsobjekt und dessen Bedingungen.
- 03
3 · Käuferzustimmung einholen
Der Käufer stimmt der objektbezogenen Registrierung ausdrücklich zu.
- 04
4 · Registrierung prüfen
Der Eigentümer prüft, ob der Käufer schon bekannt ist, und entscheidet über die Annahme.
- 05
5 · Vereinbarte Frist starten
Bei Annahme beginnt der Schutz für den konkreten Käufer und das konkrete Objekt.
- 06
6 · Erfolgreich abschließen
Nur der erfolgreiche Abschluss mit diesem registrierten Käufer löst nach den vereinbarten Bedingungen eine Provision aus.
Es stehen die jeweils freigeschalteten Funktionen zur Verfügung. Vertragsfunktionen sind derzeit nicht aktiv. Eine juristische Freigabe dieser Informationen wird nicht erklärt. Individuelle Rechtsberatung und erforderliche Prüfungen werden dadurch nicht ersetzt.
